Bereits im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ verabschiedet. Ziel dieser „Behindertenrechtskonvention“ ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung  gleichberechtigt und selbstbestimmt zusammenleben. Der Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung für Kinder tritt in NRW ab dem Schuljahr 2014/2015 in Kraft.

Die Stadt Bergisch Gladbach hat einen „Aktionsplan Inklusion“ ins Leben gerufen, der unter Beteiligung zahlreicher Institutionen Handlungsfelder für die Umsetzung benannt hat. Ergebnisse wurden im April d.J. der Lokalpolitik erstmals vorgestellt. Die Liberalen begrüßen das sorgfältige und behutsame Herangehen der Stadtverwaltung an diese bedeutsame Aufgabe. Inklusion wird schon heute an Kitas und Grundschulen der Stadt gelebt. Für die Mehrkosten, wie zum Beispiel Transport oder größeren Raumbedarf, kommt bisher der Landschaftsverband Rheinland (LVR) auf, der für jedes Kind mit Behinderung einen „Inklusionsausgleich“ zahlt. Ebenso tragen die Landschaftsverbände die Eingliederungshilfe-Kosten für Werkstätten und beim Übergang von Schule und Beruf.

In den Kommunen wird vor allem beklagt, dass die für Barrierefreiheit erforderlichen Umbauten für die rot-grüne Landesregierung „nicht konnexitätsrelevant“ sind. Zusätzliche Mittel für Aufzüge, Toiletten und Rampen sind in den Stadtkassen aber schlicht nicht verfügbar. Dennoch sind bauliche Maßnahmen nur ein kleiner Teil der großen gesellschaftlichen Herausforderung. Die entscheidende Frage ist: Wie kann man in dem umfangreichen Spektrum der Verschiedenheit jedem einzelnen die bestmögliche Förderung anbieten? Für die FDP-Fraktion steht dabei die Qualität des Angebots an erster Stelle und hat auf jeden Fall Vorrang vor dem Tempo.

Nach Berechnung der Bertelsmann-Stiftung würde die komplette Einführung eines inklusiven Bildungssystems in NRW p.a. rund 95,1 Mio. € kosten, wobei sinkende Schülerzahlen in diese Berechnung schon eingeflossen sind. Begründet wird dies vorrangig durch einen Mehrbedarf an Sonderpädagogen und qualifizierten Integrationshelfern in den Schulen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe spricht bei der Eingliederungshilfe von einer jährlichen Kostensteigerung von 70 Mio. € in den nächsten 10 Jahren.

Eltern und Kinder wissen, welche Schule für sie am besten geeignet ist – besser als Behörden oder Politiker. Daher ist es wichtig, dass der Elternwunsch bei der Schulwahl weiterhin an erster Stelle steht. Die Nachfrage an den Förderschulen, sowohl an der Wilhelm-Wagener-Schule in städtischer Hand als auch an der Friedrich-Fröbel-Schule in Trägerschaft des Kreises – ist nach wie vor groß. So berichtet Angelika Hoffzimmer, Leiterin der Fröbel-Schule, dass sich Eltern sehr genau über das Angebot der Schulen informieren, bevor sie ihr Kind anmelden. „Wir sind vor allem eine Angebots-Schule“, meint sie und weist darauf hin, dass ihre Förderschule ein großes Einzugsgebiet aus den Nachbarkommunen des Kreises bis hin nach Lindlar hat.

Das Aufgabenfeld der Inklusion ist gewaltig und bietet doch gleichzeitig eine einmalige Chance für unsere Gesellschaft. Damit sie gelingt, muss es in allen Bereichen vorsorglich heißen: „Qualität vor Tempo“ – denn es gibt keinen Plan B.

Eine Unterstützung durch Bund und Land ist dabei aus kommunaler Sicht unumgänglich. So, wie der Bund stufenweise unter der schwarz-gelben Regierung in die Übernahme der Grundsicherung eingestiegen ist und damit die Kommunen entlastet hat, ist auch im Fall der Inklusionsumsetzung eine Beteiligung erforderlich. Dafür wird die FDP auch vor Ort kämpfen.