Die FDP-Fraktion der Gemeinde Kürten wird für die am 10.04.14 geplante Bau- Planungs- und
Umweltausschusssitzung beantragen, für den Bereich Breibacher Weg, Hausnummer 56 bis 62 und
Hausnummer 48 eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs.6 BauGB aufzustellen.
Hintergrund ist, dass Bürgermeisterkandidat Bernd Sassenhof erstmals im Rahmen der
Veranstaltung „Sassenhof vor Ort“ im Landgut Breibach auf die Situation aufmerksam wurde, als
die Eigentümerin sich an ihn wandte. Durch den weiteren Kontakt und die späteren
Berichterstattungen hinsichtlich der anstehenden Abrissverfügung für das Gebäude „Breibacher
Weg 60“ habe sich die Fraktion fortlaufend zu dem Thema beraten.
Am Mittwoch dieser Woche hat sich Sassenhof bei einem gemeinsamen Besuch mit Dagobert
Sagroda (Architekt und FDP- Mitglied im Bau-, Planungs- und Umweltausschusses) im
persönlichen Gespräch mit der Eigentümerin und einem Nachbarn selbst ein konkretes Bild vor Ort
machen können. Dieses habe den Eindruck bestärkt, dass das „Landgut Breibach“ einschließlich der
genutzten PKW- Stellflächen sowie die in nordöstlicher Richtung folgenden Gebäude lt.
Liegenschaftskarte und Luftbildern (und zwar die aus dem Geoportal des Rheinisch-Bergischen
Kreises selbst) einen Bereich bilden, der nicht mehr überwiegend landwirtschaftlich geprägt und
jetzt mit „Wohnbebauung von einigem Gewicht“ vorhanden ist, was eine der Voraussetzungen für
die beabsichtigte Satzung ist.
Mit dieser Satzung lasse sich nicht nur die Kettenreaktion des Kreises auf die Bitte der
Eigentümerin nach einem Flurkartenauszug (die wohl eher auf Grund eines Verständnis-Irrtums bei
der Bauaufsicht gelandet ist) einschließlich der daraus resultierenden Entscheidungen korrigieren,
sondern eröffnet auch die Möglichkeit, hinsichtlich des Landgutes Breibach solche Festsetzungen
zu treffen, die den Fortbestand bzw. die Entwicklung (z.B. Parkplatzsituation) des Bereiches
ermöglichen.
Die Liberalen sind der Auffassung, dass – unabhängig von den Entscheidungen anderer
verantwortlicher Behörden- die Gemeinde Kürten im Rahmen ihrer (noch gültigen) Planungshoheit
die von ihnen stets geforderte Transparenz und Bürgernähe walten lässt.
Im Übrigen wird deutlich, dass die derzeitige Praxis der rot-grünen Landesregierung in NRW in
solch‘ gravierenden Einzelfällen durch staatliche Mechanismen wieder mal über’s Ziel
hinausschießt und die bürokratische Regelungswut keine Rücksicht auf lokale Bedürfnisse nimmt.
Insofern lasse auch die von Rot – Grün geplante Änderung des Landesentwicklungsplanes nichts
Gutes ahnen, wenn künftig die letzten Möglichkeiten der Planungshoheit vor Ort auch noch weiter
eingeschränkt werden sollen.
Dagobert Sagroda betont, dass eine Außenbereichssatzung vorliegend die effizienteste Hilfe für die
Betroffenen, aber auch die gerechteste Lösung sei. Das Stellen unter Denkmalschutz sei als
evidenter Eingriff in die Eigentumsfreiheit abzulehnen, weil den Leuten nur bedingt geholfen
werde. Bezüglich des Vorhabens der Sozialdemokraten das Gespräch mit ihren Abgeordneten zu
suchen begrüße die FDP ausdrücklich. Die Landesregierung müsse hier handeln und den
Kommunen den notwendigen Handlungsspielraum einräumen. Der Landesentwicklungsplan
spreche allerdings nicht für offene Türen bezüglich dieses Vorhabens.