Die Höhe des Beitrages für die Tagesbetreuung von Kindern soll sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern richten. So hat es der Landesgesetzgeber ganz klar gereglt. Was mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gemeint ist, das wiederum regelt das Einkommenssteuergesetz ebenso klar: Das Finanzamt besteuert diejenigen Einkünfte nicht, die der Bürger für außergewöhnliche Belastungen ausgeben muss.

Die FDP-Fraktion in Bergisch Gladbach setzt sich nun verstärkt dafür ein, dass sich auch die Stadt Bergisch Gladbach bei der Bemessung der Beitragshöhe daran hält.

Zwar hat der Bürgermeister in einer Nachtragssatzung vorgeschlagen, immerhin den Behinderten-Pauschbetrag als beitragsmindern zu berücksichtigen. Alle anderen außerordentlichen Belastungen jedoch – wie die Pflege für eine kranke Großmutter, Unterhaltszahlungen oder die Belastungen Alleinerziehender – bleiben unberücksichtigt.

Das widerspricht nicht nur dem berechtigten sozialen Grundgedanken unserer Gesetzgeber; es ist darüber hinaus schlichtweg eine willkürliche Auswahl.

Ausnahmen sorgen üblicher Weise für mehr Aufwand bei der Anwendung – so auch hier: Statt einfach das zu versteuernde Einkommen als Basis zu nehmen, das vom fachkundigen Finanzamt ermittelt wird, erfindet die Stadtverwaltung das Rad neu und prüft ihrerseits, was nach den selbst gezimmerten Kriterien denn nun das richtige Einkommen sei, das man als Grundlage für den Kindergartenbeitrag heranziehen müsse.

Nach Meinung der FDP-Fraktion sollte der Fachbereich Jugend und Soziales nicht mit solchen überflüssigen Zahlenspielen beschäftigt werden. Daher schlägt sie in einem formalen Antrag die dringend überfällige Änderung der Elternbeitragssatzung vor. Die Details finden Sie im Antrag:

Antrag Elternbeiträge zvE.pdf.